Kursinhalt
- Einführung in die Rechtsvorschriften und Rechtsbegriffe Arbeitsschutzregelungen
- Rechtsvorschriften des Gentechnikgesetzes und Einführung in die zugehörigen Rechtsverordnungen – Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laboratorien und
- Produktionsbereiche – Seuchenrechtliche Vorschriften
- Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laboratorien und Produktionsbereiche
- Techniken zur Erfassung, Identifizierung und Überwachung von Organismen
- Mikrobielle Infektionen, Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- Bau und Ausrüstung gem. Anhang III-V GenTSV zu den einzelnen Sicherheitsstufen, Wartung
- Gentechnik-Sicherheitsverordnung, weitere Verordnungen und Regelungen zur Gentechnik
- Risikobewertung und Sicherheitseinstufung, Fallbeispiele
- Freisetzungen Verfahrensfragen
Teilnehmerkreise
Der Projektleiterkurs richtet sich an
- Personen, die nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) gentechnische Anlagen errichten und/oder betreiben wollen und als Projektleiter oder Beauftragte für die Biologische Sicherheit bestellt werden sollen.
- Diese Aufgabe kann nur von Personen ausgeübt werden, die die erforderliche Sachkunde (§ 28 GenTSV) besitzen. Für die Erlangung dieser Sachkunde sind erforderlich
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Naturwissenschaft, Medizin, Tiermedizin, Ingenieure),
- eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Fach Gentechnik, insbesondere Mikrobiologie, Zellbiologie, Virologie, Molekularbiologie und
- der Besuch eines bundesweit staatlich anerkannten Fortbildungskurs gemäß § 28 GenTSV.
- Personen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit, z. B. als Führungskräfte, als Bauingenieure oder Sicherheitskräfte die Regelungen des Gentechnikgesetzes einschl. seiner Verordnungen zu berücksichtigen haben.